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Flirtfuchs
19.01.2015, 15:33  

Beitrag #941

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Das Problem bei einer Anklage ist nicht unbedingt der Sachverhalt an sich, sondern die länderspezifischen Regelungen. EA agiert aus Kanada und soll dann Briefkastenfirmen auf den Seychellen oder sonstwo verklagen? Das ist ein juristischer Marathon, den schlägt man bei wichtigeren Sachen ein als durch das, was durch Coinseller verloren geht. Das mag zwar auch Millionenhöhe haben, aber ist viel zu wenig um jahrelang Paragraphen und Präzedenzfälle auszuklamüsern.

Nichtsdestotrotz handelt der Typ nach Vorschrift gegen die Regeln. Den Ertrag hat er sicherlich auch schön versteuert.
19.01.2015, 15:42  

Beitrag #942

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Zitat:
Zitat von Ylem
Das Problem bei einer Anklage ist nicht unbedingt der Sachverhalt an sich, sondern die länderspezifischen Regelungen. EA agiert aus Kanada und soll dann Briefkastenfirmen auf den Seychellen oder sonstwo verklagen? Das ist ein juristischer Marathon, den schlägt man bei wichtigeren Sachen ein als durch das, was durch Coinseller verloren geht. Das mag zwar auch Millionenhöhe haben, aber ist viel zu wenig um jahrelang Paragraphen und Präzedenzfälle auszuklamüsern.

Nichtsdestotrotz handelt der Typ nach Vorschrift gegen die Regeln. Den Ertrag hat er sicherlich auch schön versteuert.
Wenn du es nicht gewerblich machst musst auch keine Steuern zahlen.
Gibt zwar irgend einen Paragraph der regelt ab wann etwas als gewerblich zählt aber ist ja auch egal.
19.01.2015, 15:53  

Beitrag #943

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Zitat:
Zitat von Avantasia_666
Wenn du es nicht gewerblich machst musst auch keine Steuern zahlen.
Das ist totaler Quatsch: Natürlich müssen Gewinne versteuert werden - ob gewerblich oder nicht. Davon abgesehen gilt das mit Sicherheit als gewerblich, da eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Dein Freund sollte da also sehr vorsichtig sein bzw. die Gewinne in seine nächste Steuererklärung aufnehmen.
19.01.2015, 15:54  

Beitrag #944

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Zitat:
Zitat von Avantasia_666
Wenn du es nicht gewerblich machst musst auch keine Steuern zahlen.
Gibt zwar irgend einen Paragraph der regelt ab wann etwas als gewerblich zählt aber ist ja auch egal.
So ein quatsch keine Steuern zahlen. Natürlich musst du dafür Steuern zahlen, weil ich davon ausgehe das du derjenige bist und nicht dein Freund.... Das sind einnahmen die du dort tätigst. Das ist kein Lottogewinn etc. Natürlich muss man dafür Steuern zahlen, wo lebst du denn? Das sind Einnahmen die nicht auf deiner Lohnsteuererklärung deklariert sind also klare Sache von Steuerhinterziehung.

Auch wenn es Kleinbeträge sind, Steuerhinterziehung bleibt eine Straftat.

Gruss vom Steuerberater
19.01.2015, 15:55  

Beitrag #945

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gewerblich bescheissen Zufrieden
19.01.2015, 15:56  

Beitrag #946

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Gut, hab mich belesen.

War mir nicht bewusst. Für mich war Ebay als Privatverkäufer immer frei von sowas.
19.01.2015, 16:02  

Beitrag #947

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Kurzer Sachverhalt der wirklich so war. Wichtige hab ich Unterstrichen.

Was war geschehen?

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar über eBay Modelleisenbahnen, Puppen, Porzellan, Briefmarken und Software verkauft. Seit Ende 2001 kam es dabei immer wieder zum Angebot von Waren, wobei die Eheleute stets als Privathändler aufgetreten sind.

Zwar wurden die Geschäfte nicht beim Finanzamt gemeldet, Steuerfahnder wurden aber auf die Angebote aufmerksam und stuften das Geschäft der Eheleute als unternehmerische Tätigkeit ein, woraufhin das Finanzamt für die Jahre 2003 bis 2005 Bescheide für Umsatzsteuerzahlungen erließ. In diesem Zeitraum erwirtschaftete das Paar bei circa 841 Verkäufen etwa 83.500 Euro, wobei das Finanzamt rund 11.500 Euro Umsatzsteuer verlangte.

Da das Ehepaar diesen Betrag nicht zahlen wollte, beschritt es den Klageweg, wo das Verfahren letztinstanzlich beim Bundesfinanzhof landete. Die Verkäufer waren dabei der Ansicht, dass es sich beim Verkauf lediglich um die Auflösung ihrer Sammlung und somit ihr Privatvermögen gehandelt habe.

Entscheidung des Gerichts

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Verkäufer, die regelmäßig in größerem Umfang Gegenstände auf der Auktionsplattform verkaufen, dafür auch Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an das Finanzamt zahlen müssen.

Natürlich ist das ein anderer Betrag als 3000 Euro , doch wichtig ist der Satz: "die regelmäßig in größerem Umfang Gegenstände auf der Auktionsplattform verkaufen"
19.01.2015, 16:06  

Beitrag #948

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also sofern ich das richtig verstanden habe:
Gewinne an sich müssen NICHT versteuert werden, solange jemand nichts dafür "getan" hat, also versteuert muss z.b. werden, wenn ich ein Design entwerfe, und im Wettbewerb ein preisgeld gewinne (das muss versteuert werden)

in diesem Falle:
solange es nicht eine regelmäßige, hoch gewinnbringende Angelegenheit ist, muss es laut Gesetzbuch nicht versteuert werden! So ist das bei jedem Frei-gewinn (lotto, roulette, etc.)

einzig wenn du das geld anlegst, die Zinsen darauf müssen natürlich versteuert werden.

PS: @OnlinePetition: genau so sieht es aus
19.01.2015, 16:14  

Beitrag #949

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Zitat:
Zitat von OnlinePetition
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Verkäufer, die regelmäßig in größerem Umfang Gegenstände auf der Auktionsplattform verkaufen, dafür auch Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an das Finanzamt zahlen müssen.
Im Prinzip richtig. In dem genannten Beispiel geht es aber um gebrauchte Gegenstände, die verkauft werden, und um die Umsatzsteuer. Kann sein, dass das Gericht die Verkäufe - solange es keine An- und Verkäufe waren - durchaus noch als Privatverkäufe, nur ab einem gewissen Punkt eine Umsatzsteuerpflicht sieht.

Sobald jemand nur zweimal den gleichen Gegenstand (und vielleicht dazu noch neuwertig) z.B. bei Ebay verkauft, kann i.d.R. eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden, die dann nicht nur die Umsatzsteuer (auf die man als Kleinunternehmer, wenn alles ordnungsgemäß angemeldet ist, verzichten kann) sondern eben die gesamte Versteuerung nach sich zieht (Steuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer).

Dazu hat man dann automatisch eine kleine Ein-Mann-Firma, mit allem was dazu gehört (Buchhaltung usw.) und natürlich auch Impressumspflicht, Gewährleistungspflicht, etc. etc.

Also öfter mal "nebenbei" Coins verkaufen sollte wohl überlegt sein. Zufrieden

Zitat:
Zitat von marcoyu
Gewinne an sich müssen NICHT versteuert werden, solange jemand nichts dafür "getan" hat
Gewinne müssen IMMER versteuert werden. Und sagen wir mal so: Wenn jemand ein PC-oder Konsolen-Spiel spielt und Coins erwirtschaftet (oder noch eindeutiger: um Coins zu erwirtschaften), die er dann verkauft, hat er ja "was getan" dafür - und dann ist das von Beginn an kein privater Verkauf.
19.01.2015, 19:22  

Beitrag #950

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Hab mir jetzt das alles durchgelesen.....

"garribaldi" und auch "OnlinePetition" haben absolut Recht

es muss (sollte) versteuert werden, es handelt sich nicht um private Verkäufe, sondern das Tun und Handeln richtet sich nach dem eines Einzel(Klein-)unternehmertums, auch wenn man hiefür keine Gewerbeberechtigung braucht..

freut mich übrigens das Herr "OnlinePetition" mal was anderes von sich gibt (und was durchaus sehr sinnvolles) als die Häufigkeit seiner Coinkäufe.......Daumen hoch
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