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sollen "killerspiele" verboten werden
JA, sie sollen verboten werden 2 12,50%12,50% (2 User)
Nein, sollen sie nicht 11 68,75%68,75% (11 User)
Enthaltung 3 18,75%18,75% (3 User)
Teilnehmer: 16.

27.07.2009, 18:23  

Beitrag #1

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germanfigter
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germanfigter
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in letzter zeit geht ja das thema bei den politikern um das killerspiele wie cs oder cod etc. verboten werden sollten
hier könnt ihr abstimmen, eure meinung dazu aüßern und begründungen aufstellen

hier schon mal ein paar begrüngen pro und contra(hab nich soviele pros gefunden)

pro "killerspielverbot":
-senkt die hemmungsschwelle
-kann schlechten einfluss auf minderjährige haben

contra "killerspielverbot":
-es gibt keinen wissenschaftlichen beweis der bestätigt das jugendliche deswegen zu straftätern werden, gründe dafür sind meist familiäre hintergründe
-es gibt fast jeden tag unfälle wegen raserei und rennspiele sollen auch nicht verboten werden
-ego-shooter können auch aufmerksamkeit und reaktionen verbessern
-man kann seine wut auslassen
-für unsere politiker: die gamesbranche ist eine der wenige branchen die nur wenige verluste machen trotz der wirtschaftskrise und an den produktionen der spiele verdienen ebenfalls viele leute ihr geld und so könnten sie auch ihre arbeitsplätze verlieren wodurch wir viel mehr arbeitlose hätten diese hätten dann weniger geld und wenn sie weniger geld haben können sie das geld nicht in die stabilisierung der wirtschaft reinstecken
-außerdem gibt es viele fans die strickt dagegn sind und deswegen pprotestieren werden
27.07.2009, 18:51  

Beitrag #2

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apollox
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apollox
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Ich bin absolut dagegen und hab daher auch schon an einer Bundestag Petition dagegen teilgenommen.
Wär das auch will, findet diese Petition unter folgendem Link:
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 05.06.2009
Man muss sich jedoch registrieren.

Hier mal die Begründung dieser Peition, welche noch deutlich länger wohl ausfallen könnte, wenn man es gewollt hätte, jedoch der wichtigste Punkt wurde genannt, nämlich der Widerspruch gegen die Verfassung Artikel 5 (Zensur)
Zitat:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.

Begründung

Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder,
der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im
baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und
Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen
Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und
verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen
der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles
Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner
Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges
Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte
2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen,
auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein
erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können
demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion
zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen
zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und
Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich
gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der
Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in
diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
27.07.2009, 20:00  

Beitrag #3

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das ist natürlich mit die wichtigste begründung
die grundgesetze sind unsere Rechte und nich ma der staat, gott und chuck norris zusammen können dagegen was machen geschweigeden sie brechen oda ändern
29.07.2009, 09:27  

Beitrag #4

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das ist alles quatsch für mich was soll das alles vom staat und so
29.07.2009, 11:16  

Beitrag #5

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isses ja au wirklich
solange eltern nich ihren 10jährigen kindern einfach ma so des spiel in die hand drücken so nach dem thema hier haste ne beschäftigung werden egoshooter keinen einfluss auf das verhalten haben
ergo verbot unsinnisch
29.07.2009, 12:10  

Beitrag #6

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ja und meistens ist es so das die sowas verursachen mit den morden keine zuneigung von den eltern bekommen und auch nicht von freunden wenn der jeneige welche hat
29.07.2009, 14:03  

Beitrag #7

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man kann auch was dadrauß lernen bevor meine klassenkameraden call of duty gespielt haben wussten die net wann der 2. weltkrieg war

außerdem kann man da konzentration und reaktionen stäärken
29.07.2009, 16:46  

Beitrag #8

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Ja ist so. Ist genau so wie der bekannt Spruch.
Der Amok-läufer hat brot gegessen. Verbietet Brot! Das ist schwachsinn. 99% der Jugendlichen die Killerspiele spielen könnten in der realität nicht mal halbwegs mit einer Waffe zielen. Aber über den Unterschied Realität und Game machn sich unsere Minister keine Gedanken. Da sollten die mal ansetzten!
29.07.2009, 18:09  

Beitrag #9

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is zwar richtig das die au 10 meter nich haargenau in den kopf schießen aba jeder könnte locker einen verletzen oda bedrohen
dem rest geb ich dir aba recht
30.07.2009, 09:31  

Beitrag #10

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ja das mit den verltzten ist schon richtig aber....naja
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