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rado 06.03.2009 13:16

Althaus-Verfahren: "Extrawurst" für Prominenten?
 
In dieser Woche wurde der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus in einem Blitzverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von € 33.000 und zu einem Schmerzensgeld für den Witwer der Getöteten von € 5.000 verurteilt. Nur einen Tag nach Anklageerhebung beantragte der Anwalt von Althaus, um 13:30 Uhr, eine Verhandlung im Eilverfahren. Sie fand noch am Abend desselben Tages statt und war nach nur 40 Min. beendet. Althaus, der noch nicht vernehmungsfähig sein soll, musste nicht teilnehmen. Die Strafe liegt gerade noch unterhalb der Grenze, die für eine Eintragung ins für Privatpersonen (z.B. Arbeitgeber) bestimmte Führungszeugnis maßgeblich ist. Althaus kann sich damit als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Allerdings wird das Urteil in Zeugnisse für Behörden (Polizei und Justiz) als Vorstrafe eingetragen.

Rechtsexperten rümpfen die Nase. Eigentlich sei das Eilverfahren nur für Bagatelldelikte gedacht und die Höhe der Strafe sähe auch sehr nach einem abgekarteten Spiel aus. Althaus selbst hat jetzt angekündigt, dass er sich wieder zur Wahl stellen will.

Was haltet ihr davon? Sollte Althaus sich aus der Politik zurückziehen, weil er keine Vorbildfunktion mehr haben kann? Ist das Ganze nicht so schlimm, weil es jedem passieren kann? Schadet das Blitzverfahren dem Ansehen von Althaus oder ist es verständlich, dass die Sache praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit erledigt wurde?

Quellen:
Justizministerium - Dieter Althaus ist vorbestraft - Politik - sueddeutsche.de
Urteil gegen Althaus - Entscheidung am Fuß der Berge - Politik - sueddeutsche.de
Ist Althaus jetzt vorbestraft?

apollox 06.03.2009 13:26

AW: Althaus-Verfahren: "Extrawurst" für Prominenten?
 
Das peinliche daran ist ja das Blitzverfahren von weniger wie 24h. Das schadet Althaus nicht so sehr, wie der Österreichischen Justiz, denn da kann man wirklich durchaus denken, das es in Österreich einen deutlichen Promibonus gibt.
Denn das Strafmaß ist ja mal mehr als lächerlich, dafür das es farlässige Tötung war.


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