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Flirtfuchs
06.03.2009, 18:52  

Beitrag #1

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Mein Vater ist Busfahrer und es hat sich folgendes ergeben:

"Ich bin Busfahrer. Gestern ist mir ein Kind, von ca. 8 Jahren, vor den Bus gelaufen, als ich gerade in die Haltestelle eingefahren bin. Ich bin der Meinung, dass ich das Kind nicht berührt habe, da ich rechtzeitig bremsen konnte. Das Kind stolperte allerdings. Ich steige also aus um zu erfahren, wie es dem Kind ginge. Das Kind sagte zu mir, es sie alles in Ordnung. Ich wiederholte meine Frage und das Kind versicherte mir, dass es ihm wirklich gut ginge, es habe nur nicht gut aufgepasst. Das Kind führte danach seinen Weg zu Schule fort und ich fuhr meine Linie weiter. Ich erzählte meinem Chef von dem Vorfall und dieser sagte mir ich solle eine Fahrermeldung schreiben. Dies tat ich. Heute meldeten sich die Eltern des Kindes Brieflich beim Betrieb und versicherten mir zwar, dass sie mir keine Schuld für den Unfall geben meinten allerdings ich hätte meine Fürsorgepflicht vernachlässigt, da das Kind wohl einen leichten Schock erlitten hatte. Ich konnte allerdings keinen Schock feststellen, aber ich bin nunmal auch kein Arzt. Ich kann nur sagen, dass der Junge ganz normal wirkte und auch so redete Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage, ob ich mich mehr um den Jungen hätte kümmern müssen und ob mich daher Konsequenzen erwarten können und wenn ja welche."

Nun vielleicht kann mir bzw. ihm ja hier einer helfen.
06.03.2009, 21:28  

Beitrag #2

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eigentlich schon, da man als so kleines Kind nicht so wirklich einschätzen kann, was passiert ist... Dein (falls es dein Vater ist) hätte mehr nachhaken sollen...
06.03.2009, 21:32  

Beitrag #3

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Ja es ist wirklich mein Vater...
Tja aber vermutlich stad er ja selber unter so einer Art Schock und der Junge versicherte ihm ja, dass es ihm wirklich gut ginge.
Hatte er irgendwelche körperlichen Verletzungen gehabt, dann hätte er sicher sofort den krankenwagen gerufen...
07.03.2009, 01:02  

Beitrag #4

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Also ich finde das er maximal dem Kind hätte raten sollen, lieber vorsichtshalber zum Doc. zu gehen od. das Kind mit zum Doc. zu begleiten, wenn es die Zeit zugelassen hätte u. das Kind auch wirklich in einen unnormalen Zustand gewesen wäre. Aber sonst kann man deinem Vater keinen Vorwurf machen u. er braucht auch kein schlechtes Gewissen haben, er hat für meine Begriffe die Situation subjektiv eingeschätzt u. wenn der Zustand des Kindes nicht beunruhigend war, so ist es auch weder fahrlässig noch mutwillig. Und Konsequenzen dürfte es in diesem Fall eigentlich auch keine geben, zumal er ja sogar den Unfall gemeldet, u. alles in seiner Macht stehende dafür getan hat.
07.03.2009, 11:44  

Beitrag #5

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Haben denn die Eltern in dem Schreiben irgendwelche Forderungen gestellt (z.B. Schmerzensgeld?) oder Vorwürfe erhoben, die so in die Richtung "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" gehen ?
07.03.2009, 14:22  

Beitrag #6

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Nein. Die haben sich bisher nur beschwert.
07.03.2009, 23:01  

Beitrag #7

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Naja dann sollen sie sich beschweren aber das zeugt nicht gerade von starkem Charackter................dem Kind geht es doch gut oder? Also warum sollte man alte Brötchen wieder aufbacken???
08.03.2009, 13:50  

Beitrag #8

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Also ich verstehe die Eltern auch nicht ganz. Eigentlich sollten sie doch froh sein, dass durch das rechtzeitige Bremsen Schlimmeres verhindert wurde. Ich selbst würde mich auch erst fragen, ob ich meinem Kind deutlich genug die Gefahren an Bushaltestellen erklärt habe, ehe ich anderen die Verletzung einer Fürsorgepflicht vorwerfe. Der "leichte Schock", den das Kind hinterher gehabt haben soll, ist auch wohl kaum erst dadurch zustande gekommen, dass man sich nach dem Vorfall nicht länger um das Kind gekümmert hat. Das wird der Schrecken darüber gewesen sein, was alles bei dem Vorfall hätte passieren können. Und Ursache für die brenzlige Situation war doch, dass das Kind vor den Bus gelaufen ist und nicht die Reaktion des Fahrers. Vorwürfe würde ich mir da nicht machen.

Wie die Sache rechtlich aussieht, kann nur ein Jurist sagen, der vorher alle Einzelheiten ermittelt hat, die aus rechtlicher Sicht von Bedeutung sind. Da reicht eine allgemeine Schilderung des Vorfalls nicht aus. Wenn es also jetzt nicht bei der Beschwerde bleibt und von irgendeiner Seite noch etwas kommt, würde ich auf jeden Fall sofort zum Anwalt gehen, ehe ich zum Hergang was sage. Ich würde jetzt auch nicht im Internet lange darüber diskutieren, was vielleicht an der Sache problematisch sein könnte. Man muss dran denken, dass jeder das lesen kann, auch z.B. die Eltern, wenn sie sich im Internet informieren wollen. Ich habs mal ausprobiert: Wenn man bei Google einige hier ganz naheliegende Suchworte eingibt, erscheint dieses Thema gleich auf der ersten Seite.
08.03.2009, 20:53  

Beitrag #9

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Naja es kann aber keiner Beweisen, wer ich bin. Somit könnte das ja ein X-Beliebiger Fall sein. Rechtlich gesehen, kann man auf diese Quelle nicht zurückgreifen.
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Fürsorgepflicht vernachlässigt?
Hat mein Vater seine Fürsorgepflicht vernachlässigt?