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Flirtfuchs
08.08.2012, 14:15  

Beitrag #11

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Boah ey, kotzt das an -.-
Und dann auch noch was eintreiben, wenn du die Spülmaschine anstellst, ist ja Skrillex -.-
Und im Musikunterricht, und natürlich nicht zu vergessen die Fangesänge in Stadien -.-
08.08.2012, 14:47  

Beitrag #12

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Naja was solls that's life... das es nur um Geld geht dürfte ja bekannt sein... schön ists nich, aber ja man versucht überall geld einzutreiben wo es nur geht, solange es gut geht. Die GEMA weiß glaub ich genau, dass die Firma bald keine großartige Zukunft mehr hat, meinen zumindest viele Zufrieden
08.08.2012, 16:02  

Beitrag #13

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Also grundsätzlich finde ich es ok, wenn die GEMA für Künstler die Verwertung ihrer Rechte übernimmt. Wenn ein Künstler Musiktitel schreibt bzw. aufnimmt, kann man nicht von ihm verlangen, dass er das Ergebnis unentgeltlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Schließlich muss er von der Verwertung des Musiktitels leben. Dass alles, was kopierbar ist, auch kopiert werden darf, wie es teilweise gefordert wird, kann doch nicht sein. Wer würde denn dann noch die Kosten für die Herstellung bezahlen können oder wollen? Das ist doch dasselbe wie bei Videospielen. Wenn die Entwicklung eines Spiels z.B. 30 Mio. kostet, wären Produzenten doch nicht so blöd, das Geld dafür auszugeben, wenn das Spiel unmittelbar nach dem Erscheinen von jedem kopiert werden dürfte.

Was mich an der GEMA stört, ist, dass kein Mensch so richtig weiß, wann er Gebühren zahlen muss, dass die Gebühren in vielen Fällen unverhältnismäßig hoch sind und auch dann Gebühren zu zahlen sind, wenn es wie bei der Kita eigentlich nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegen kann, überhaupt Gebühren zu verlangen. Für Schulen gibt es wohl mit der GEMA eine spezielle Vereinbarung. Warum dann Kitas anders behandelt werden sollen, ist eigentlich nicht einzusehen.

@ BVB-96: Dass du was bezahlen musst, wenn du die Spülmaschine anstellst, brauchst du übrigens nicht zu befürchten, weil es keine öffentliche Aufführung ist. Allenfalls könnte es sein, dass du Schmerzensgeld bezahlen musst, wenn der Nachbar dich singen hört. Lachen
08.08.2012, 16:15  

Beitrag #14

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Was mich interessiert, ab wann ist das denn eine öffentliche Aufführung? Wenn die Kinder nur zusammen mit den Kindergärtner/innen singen ist das ja noch alles nichts öffentliches finde ich. Öffentlich ist das erst, wenn das z.B. beim Tag der Offenen Tür oder so ist. Bei Elternabenden kann mans vielleicht auch als öffentlich einstufen, aber wenn man freundlich ist kann man das auch als Art "geschlossene Gesellschaft" also nicht öffentlich sehen.

Entweder es gibt für alle Bildungseinrichtungen wie Kita und Schule Ausnahmeregeln oder für keine. Warum Schulen eine haben und Kitas nicht, verstehe ich nicht.

Ist zwar schon ein paar Jahre her dass ich zum letzten Mal in der Schule war, aber vor ein paar Jahren wars z.B. bei Texten noch so dass unten oft drunter stand "Für den Gebrauch und die Vervielfältigung in Bildungseinrichtungen kostenfrei verwendbar". Das ist wohl immer noch so und ist diese Ausnahme bei Schulen die gemeint wird. Es wäre nur gerecht das auch auf Kitas auszuweiten.
08.08.2012, 16:23  

Beitrag #15

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Zitat:
Zitat von rado
@ BVB-96: Dass du was bezahlen musst, wenn du die Spülmaschine anstellst, brauchst du übrigens nicht zu befürchten, weil es keine öffentliche Aufführung ist. Allenfalls könnte es sein, dass du Scherzensgeld bezahlen musst, wenn der Nachbar dich singen hörrt. Lachen
Ich spüle nunmal in der öffentlichkeit Zahnlücke
08.08.2012, 16:28  

Beitrag #16

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Was öffentlich ist, versucht die GEMA auf dieser Seite zu erklären:

https://www.gema.de/musiknutzer/lize...vatperson.html

Wenn man die Definition liest, klingt das schon ziemlich kurios. Öffentlich sein soll jede Situation, in der zwei oder mehrere Personen gemeinsam Musik hören, es sei denn, sie sind miteinander befreundet oder verwandt.
08.08.2012, 16:33  

Beitrag #17

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also wenn ich auf meinem balkon singe, ist das öffentlich? Könnte der Nachbar ja hören Zahnlücke
08.08.2012, 16:53  

Beitrag #18

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Zitat:
Zitat von Leopard
Was mich interessiert, ab wann ist das denn eine öffentliche Aufführung? Wenn die Kinder nur zusammen mit den Kindergärtner/innen singen ist das ja noch alles nichts öffentliches finde ich. Öffentlich ist das erst, wenn das z.B. beim Tag der Offenen Tür oder so ist. Bei Elternabenden kann mans vielleicht auch als öffentlich einstufen, aber wenn man freundlich ist kann man das auch als Art "geschlossene Gesellschaft" also nicht öffentlich sehen.

Entweder es gibt für alle Bildungseinrichtungen wie Kita und Schule Ausnahmeregeln oder für keine. Warum Schulen eine haben und Kitas nicht, verstehe ich nicht.

Ist zwar schon ein paar Jahre her dass ich zum letzten Mal in der Schule war, aber vor ein paar Jahren wars z.B. bei Texten noch so dass unten oft drunter stand "Für den Gebrauch und die Vervielfältigung in Bildungseinrichtungen kostenfrei verwendbar". Das ist wohl immer noch so und ist diese Ausnahme bei Schulen die gemeint wird. Es wäre nur gerecht das auch auf Kitas auszuweiten.
ich denke das öffentlich in den Kitas ist so gemeint,weil es ja immer wieder aufführungen der Kinder gibt,wozu die Eltern und angehörigen eingeladen sind. Das sind dann vor allen Dingen: Weihnachten,Fasnacht,Ostern,Nikolaus,Laternen Umzug.Kindergarten-Jahresfeste usw,also ich war bei meiner Tochter,bestimmt bei 7-8 aufführungen Jährlich... und trotzdem ist das soetwas von Schwachsinn,was die GEMA da veranstaltet
08.08.2012, 17:21  

Beitrag #19

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Zitat:
Zitat von Kahn-Titan
also ich war bei meiner Tochter,bestimmt bei 7-8 aufführungen Jährlich...
That's why... Lachen

Naja und das auf allen Kitas in DE gerechnet ... gibt n paar peanuts für die GEMA... soviel ist das nun wirklich nich, was man da an gebühren rausholen kann, es sei denn, sie verlangen 20€/Auftritt Zahnlücke

Um überhaupt darauf zu kommen... entweder ist man so geldgeil, oder die haben tatsächlich zuviel Freizeit Lachen mit Zunge raus
08.08.2012, 17:25  

Beitrag #20

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Zitat:
Zitat von SamThomas212
Um überhaupt darauf zu kommen... entweder ist man so geldgeil, oder die haben tatsächlich zuviel Freizeit Lachen mit Zunge raus
Ich denke sogar beides Zahnlücke
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Gema-Gebühren zahlen
Kitas sollen fürs Singen Gema-Gebühren zahlen