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29.09.2014, 13:38  

Beitrag #1

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Ich habe den unbeliebtesten Brief wegen die scheiße Beitragservice (Rundfunkbeitrag) bekommen . Nun haben die mich an der Backe. Hab beim ersten mal nicht geantwortet und habe nun wieder ein Brief bekommen. Wenn ich wieder nicht antworte, bestätigen die, die Anmeldung meiner Wohnung und schicken mir eine Rechnung.

---------

Mein Vater sagt, ich soll nicht reagieren, da es kein Gesetz gibt, dass man es zahlen muss, zudem sei es eine Abzocke.

Ich hab mal bisschen im Internet geguckt und die drohen auch mit Gerichtsvollzieher, wenn man diese nicht zahlt.

Nun meine Frage.

Muss ich mich jetzt anmelden, wenn ja ab wann? Wohne ja 2012 schon mit mein Bruder in einer Wohnung, aber da steht ab 2013.

Soll ich darauf reagieren oder ignorieren?

Müsste ich bei Anmeldung meine Befreiung ab 2012 dabeitun bzw. nachreichen?

Danke schon mal.

PS: Habe mir Handy kein Thema der Art gefunden. Und für einige wäre es auch hilfreich, deswegen habe ich ein Thema erstellt.
29.09.2014, 17:39  

Beitrag #2

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Zitat:
Künftig zahlt jeder deutsche Haushalt unabhängig von seiner Zusammensetzung oder der Anzahl der Geräte eine pauschale monatliche Gebühr von 17,98 Euro. Das entspricht genau der jetzigen Standardgebühr für den Betrieb eines Fernsehers, eines Radios sowie eines „neuartigen Rundfunkgeräts” – z.B. ein Computer, mit dem sich über das Internet ebenfalls Radio hören lässt.
Q: Ab 2013 neues GEZ-Modell: Muss jetzt wirklich jeder zahlen?
29.09.2014, 20:04  

Beitrag #3

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Erstmal vorweg es gibt ein Gesetz, denn dieses regelt ja die Abgabe und die Höhe dieser Abgabe.
Und zu deiner eigentlichen Frage, ignorieren bringt dir absolut nichts, außer das du nur noch mehr Stress hast, davon abgesehen wird ab Ende des Jahres jeder Bürger automatisch Zwangsangemeldet und zur Kasse gebeten. Denn dann findet u.a. der letzte Teil des einmaligen Abgleich mit den Melderegistern statt. Wenn dein Bruder noch keinen Rundfunkbeitrag für eure jetzige Wohnung zahlt, dann müsst ihr auch damit rechnen, das ihr für die gesamte bisherige Mietzeit der Wohnung den Beitrag nachzahlen dürft.
29.09.2014, 20:10  

Beitrag #4

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Natoll.

Wie haben aber seit 2012 Befreiung wegen den Beitragervice. Also melde ich mich ab den 1.2013 an und kann ja die Belege dabei tun. Dann müsste es ja erstmal erledigt sein? Hab zudem von 8.14 bis 6.15 Befreiung von Bafög oder so.

So ein Mist ey. Ist doch Abzocke. Scheiß volljährig. Vorteile und Nachteile.
29.09.2014, 20:30  

Beitrag #5

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Antrag auf befreiung muss du explizit stellen über entsprechendes Formular von deren Webseite. Nachträglich bringen dir etweilige Belege gar nichts.
Hier gilt der Fall des proaktiv handeln, das steht auch explizit auf deren Webseite und glaubig auch bei dem Schreiben vom Bafög Amt bei. Auf alle Fälle sollte bei euch die Anmeldung dann über deinen Namen laufen, denn damit wird die Befreiung auf alle Fälle unkomplizierter
29.09.2014, 20:35  

Beitrag #6

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Hmm okay.

Ich schaue mal morgen wegen den Formular.

Danke nochmal.

Ja ich wusste nicht was ich mit den Belegen machen sollte, behalten für Notfall oder vorlegen. Hoffentlich geht alles sauber über die Bühne. Hab genug Stress.

---------- Beitrag aktualisiert am 29.09.2014 um 19:37 Uhr ----------

Eine Frage noch.

Muss ich anmelden ab 2013 oder 9.14?
29.09.2014, 21:14  

Beitrag #7

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Eine Freundin von mir muss 400 Euro nachzahlen. An deiner Stelle, zahl einfach...
29.09.2014, 21:30  

Beitrag #8

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Laut Beitragsservice müsst ihr ab dem ersten Monat in der Wohnung zahlen. Ich würde aber einfach mal schauen ob in den bisherigen Briefen ein Datum diesbezüglich stand
29.09.2014, 22:23  

Beitrag #9

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Zitat:
Zitat von civico
Eine Freundin von mir muss 400 Euro nachzahlen. An deiner Stelle, zahl einfach...
Wenn ich eine Befreiung habe, zahle ich doch nicht. Sehr genervt

@apollox naja das Problem ist ich kann nur ab 2013 anmelden, wohne aber da schon 2012. Und 2013 ist es ja Pflicht bzw. Rundfunkbeitrag.

Und den bisherigen Brief, ist glaube ich vom September 2014 sogar. Also 2 Briefe in ein Monat.

Ich werde einfach mal morgen gucken, schreiben aufsetzen und Kopien von Befreiung beifügen. Werde dann gucken was dabei rauskommt. Immerhin, besser als nichts.
14.02.2015, 11:54  

Beitrag #10

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Nach langer Wartezeit endlich eine Antwort bekommen.

Ich wurde vom 1.1.13 bis 20.6.15 befreit. Hätten die nicht machen müssen.

Also so böse sind Sie auch nicht.
Antwort
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