12.07.2013, 21:09 | Suchen
Beitrag #1051 | |
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| | Zitat: normalerweise dauert die 2 jahre, weshalb wurde deine verlängert?
alkohol und auto fahren wird auch nach der probezeit für mich kein thema sein  | unter 18 = 2 jahre
und normal 2 jahre
geil
von fast 500 chips auf 2000 hochgepokert
| | 12.07.2013, 21:11 |
Beitrag #1052 | |
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wo lebest du, dass es diese regelung gibt? die probezeit in deutschland für den klasse b führerschein dauert 2 jahre | | 12.07.2013, 21:14 |
Beitrag #1053 | |
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hmm ne
wenn unfall dann 2 weitere jahre
kA
mir wurde immer gesagt 4 jahre xD
| | 12.07.2013, 21:17 |
Beitrag #1054 | |
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jein, kommt auf den unfall an ein kumpel ist jemanden drauf gefahren, da ist nichts probezeitrelevantes passiert
wenn du an keinem aufbauseminar teilgenommen hats, geht deine probezeit 2 jahre
| | 13.07.2013, 00:29 |
Beitrag #1055 | |
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| | Zitat: jein, kommt auf den unfall an  ein kumpel ist jemanden drauf gefahren, da ist nichts probezeitrelevantes passiert
wenn du an keinem aufbauseminar teilgenommen hats, geht deine probezeit 2 jahre | Ich kenne mich da nicht soo aus, aber war es nicht irgendwie so, dass du bei einem A-Verstoß sofort ein Aufbauseminar machen musst und deine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird? Und bei einem B Verstoß passiert nichts, außer halt Bußgeld und ein Punkt in Flensburg und bei einem 2 Verstoß muss man erst das Seminar machen, die Probezeit wird aber glaube ich nicht verlängert.
D.h. die Polizisten haben im Fall deines Freundes das Vergehen als B-Verstoß eingestuft.
| | 13.07.2013, 00:50 |
Beitrag #1056 | |
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Bei Bußgeld und dem dazugehörigen Punkt musst du ein Seminar belegen. ---------- Beitrag aktualisiert am 13.07.2013 um 00:58 Uhr ---------- So gerade mal mein Fahrschulbuch rausgesucht (Mittwoch erst bestanden und schon fast verlegt ).
Die Probezeit für die Klassen B, A1 und A beträgt zwei Jahre. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, "wenn während der Probezeit [...] ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar [...] begangen wird."
| | 13.07.2013, 09:49 |
Beitrag #1057 | |
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Das stimmt beides nur zum Teil 
Ja, ein A-Verstoß führt zum Aufbauseminar und zur Probezeitverlängerung, aber zwei B-Verstöße ebenfalls.
Und nein, nicht jeder Punkteverstoß führt zur Verlängerung.
Telefonieren mit dem Handy in der Hand z.B. gibt einen Punkt, aber ist ein B-Verstoß und hat keine Folgen. Erst bei einem weiteren B-Verstoß geht's zum Aufbauseminar.
| | 13.07.2013, 13:29 |
Beitrag #1058 | |
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Wenn sich jeder benehmen würde wäre die Diskussion hinfällig... wird doch wohl in den ersten 2 Jahren möglich sein, sich nix zu Schulden kommen zu lassen? Irgendwelche Idioten gibt es immer, aber ihr bekommt das doch hin! | | 13.07.2013, 13:39 |
Beitrag #1059 | |
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Sowas kann durch eine kurze Unaufmerksamkeit immer passieren.
| | 13.07.2013, 13:50 |
Beitrag #1060 | |
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| | Zitat: Sowas kann durch eine kurze Unaufmerksamkeit immer passieren. | Klar kann das immer passieren, sag ich ja nix. Aber wie man hier liest, dass es für einen Auffahrunfall keine Verlängerung gab, dann muss ja schon eine große Unaufmerksamkeit für einen A-Verstoß nötig sein, und das kann sich auch sparen. Wobei du warst ja aus Berlin, da ist es ja schon eine Kunst ohne Vorfälle 2 Jahre auszukommen. | | |